Unsere Informationsleistungen

Alles rund um die österreichische Vignette – übersichtlich und vollständig

Auf dieser Seite finden Sie eine vollständige Übersicht aller Informationsbereiche, die VignettePass Pro abdeckt. Unser Leistungskatalog orientiert sich an den häufigsten Fragen und Bedürfnissen von Reisenden, Pendlern und Tourismusfachleuten.

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1. Vignettenarten und Gültigkeiten

Österreich bietet drei Hauptvarianten der Klebevignette sowie die digitale Vignette an. Jede Variante hat spezifische Gültigkeitsregeln, die Sie kennen sollten, um Strafen zu vermeiden.

VignettenartGültigkeitsdauerPreis PKWPreis Motorrad
10-Tages-Vignette10 aufeinanderfolgende Tage9,90 €5,80 €
2-Monats-Vignette2 Monate ab Kaufdatum29,00 €Nicht verfügbar
Jahresvignette1. Dez. bis 31. Jan. des Folgejahres96,40 €38,20 €
Digitale VignetteWie gewählt (10 Tage/2 Mon./Jahr)GleichGleich
Vollständige Preisliste →

2. Kaufmöglichkeiten und Vertriebswege

Die österreichische Vignette kann über verschiedene Kanäle erworben werden. Jeder Kanal hat Vor- und Nachteile, die wir Ihnen transparent darlegen.

KaufkanalVignettenartBesonderheiten
ASFINAG Online-ShopNur digital18 Std. Aktivierungsfrist; Kreditkarte/PayPal
Tankstellen in ÖsterreichKlebe + digitalSofort gültig; Barzahlung möglich
Tankstellen im Ausland (Grenznahe)KlebeBegrenzte Verfügbarkeit; Preise können abweichen
ÖAMTC / ARBÖKlebe + digitalMitgliederservice; persönliche Beratung
Tabak-TrafikenKlebeWeit verbreitet in Wien; Barzahlung
AutobahnraststättenKlebeErhältlich kurz nach Grenzübertritt
ReisebürosKlebeFür Pauschalreisende; Vorauskauf möglich
GrenzübergangsstellenKlebeNicht immer besetzt; Öffnungszeiten beachten

3. Sonderregelungen und Ausnahmen

Nicht alle Fahrzeuge und nicht alle Strecken fallen unter die allgemeine Vignettenpflicht. Wir erklären die wichtigsten Ausnahmen und Sonderregelungen.

Fahrzeuge ohne Vignettenpflicht:

  • Fahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen (diese unterliegen der streckenbezogenen Maut / GO-Box)
  • Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten
  • Fahrzeuge des Bundesheeres im Einsatz
  • Fahrzeuge mit Diplomatenkennzeichen (unter bestimmten Bedingungen)
  • Fahrzeuge mit Ausnahmegenehmigung nach §13 BStMG
  • Fahrräder, E-Scooter und andere nicht-motorisierte Fahrzeuge

Strecken mit Sondermaut (zusätzlich zur Vignette):

  • Brenner Autobahn (A13) – Innsbruck bis Staatsgrenze
  • Tauern Autobahn (A10) – Salzburg bis Villach
  • Pyhrn Autobahn (A9) – Bosruck- und Gleinalm-Tunnel
  • Arlberg Straßentunnel (S16)
  • Karawanken Tunnel (A11)
  • Felbertauern Straße
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4. Korrekte Anbringung der Klebevignette

Die korrekte Anbringung der Klebevignette ist gesetzlich vorgeschrieben. Fehler bei der Anbringung können als Verstoß gewertet werden, auch wenn eine gültige Vignette vorhanden ist.

Vorschriften für PKW:

  1. Anbringung an der Innenseite der Windschutzscheibe
  2. Im linken oberen Bereich der Windschutzscheibe (aus Fahrerrichtung)
  3. Vollständige Entfernung der Schutzfolie vor dem Aufkleben
  4. Vignette darf nicht auf einer anderen Vignette kleben
  5. Vignette muss von außen gut sichtbar sein
  6. Keine Anbringung auf Seitenoder Heckscheibe
  7. Keine Anbringung auf abnehmbaren Teilen (z.B. Sonnenschutz)

Häufige Fehler und Konsequenzen:

FehlerKonsequenz
Vignette abgelöst und neu aufgeklebtUngültig; Strafe möglich
Vignette auf SeitenscheibeUngültig; Strafe möglich
Vignette am falschen FahrzeugUngültig; Strafe möglich
Abgelaufene VignetteStrafe 120 € bis 3.000 €
Digitale Vignette: 18-Std.-Frist nicht beachtetStrafe möglich
Beschädigte VignetteGrenzfall; Kaufbeleg aufbewahren

5. Strafen und Kontrollverfahren

Die ASFINAG betreibt ein flächendeckendes Kontrollsystem mit stationären und mobilen Kontrollstellen. Verstöße gegen die Vignettenpflicht werden als Verwaltungsübertretung geahndet.

VerstoßMindeststrafeHöchststrafeErsatzmaut
Keine Vignette120 €3.000 €120 €
Abgelaufene Vignette120 €3.000 €120 €
Falsch angebrachte Vignette120 €3.000 €120 €
Manipulierte Vignette300 €3.000 €Keine
Digitale Vignette: Kennzeichen falsch120 €3.000 €120 €

Hinweis: Die Ersatzmaut (120 €) kann an Ort und Stelle bezahlt werden, um ein formelles Verwaltungsstrafverfahren zu vermeiden. Bei Nichtbezahlung wird ein Strafverfahren eingeleitet.