Richtlinien & Vorschriften

Gesetzliche Grundlagen und Regelungen zur österreichischen Vignettenpflicht

Gesetzliche Grundlagen

Die österreichische Vignettenpflicht ist im Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 (BStMG), BGBl. I Nr. 109/2002, geregelt. Das Gesetz wurde mehrfach novelliert und enthält die wesentlichen Bestimmungen zur zeitabhängigen Maut (Vignette) und zur streckenbezogenen Maut (GO-Maut).

Wichtige Paragraphen des BStMG

ParagraphInhalt
§ 1Geltungsbereich: Bundesautobahnen und Bundesschnellstraßen
§ 6Vignettenpflicht: Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zGM
§ 7Vignettenarten und Gültigkeitsdauern
§ 8Vignettenpreise und Preisfestsetzung
§ 9Anbringung der Vignette
§ 10Digitale Vignette
§ 13Ausnahmen von der Vignettenpflicht
§ 20Ersatzmaut bei Mautverstößen
§ 21Verwaltungsstrafbestimmungen
§ 22Strafrahmen: 120 € bis 3.000 €

Vergleichsmatrix: Vignettenregeln nach Fahrzeugklasse

Fahrzeugklasse Vignettenpflicht Vignettenart Sonderregelungen
PKW bis 3,5 tJaAlle ArtenKeine
MotorradJa10-Tage, JahresKeine 2-Monats-Vignette
Wohnmobil bis 3,5 tJaAlle ArtenGewicht im Schein prüfen
Wohnmobil 3,5–7,5 tGO-MautGO-Box erforderlich
LKW über 3,5 tGO-MautGO-Box erforderlich
AnhängerNeinZugfahrzeug muss Vignette haben
EinsatzfahrzeugeBefreit§13 BStMG
DiplomatenkennzeichenSonderregelWiener Übereinkommen
Fahrzeuge mit §13-AusnahmeBefreitAusnahmegenehmigung erforderlich
Elektrofahrzeuge bis 3,5 tJaAlle ArtenKeine Ausnahme für E-Fahrzeuge

Grenzen und Ausnahmen (§13 BStMG)

  • Fahrzeuge des Bundesheeres im Einsatz
  • Fahrzeuge der Polizei im Einsatz
  • Fahrzeuge der Feuerwehr im Einsatz
  • Fahrzeuge des Rettungsdienstes im Einsatz
  • Fahrzeuge des Katastrophenschutzes im Einsatz
  • Fahrzeuge mit besonderer Ausnahmegenehmigung des BMVIT
  • Fahrzeuge über 3,5 t (unterliegen GO-Maut)
  • Fahrzeuge mit Diplomatenkennzeichen (unter bestimmten Bedingungen)

Kontrollverfahren und Strafen

Die ASFINAG ist berechtigt, Kontrollen durchzuführen und bei Verstößen Ersatzmaut einzuheben. Das Kontrollsystem umfasst:

  • Stationäre Kontrollstellen mit automatischen Kennzeichenlesegeräten
  • Mobile Kontrolleinheiten auf der gesamten Strecke
  • Kooperation mit der Bundespolizei
  • Grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden

Strafrahmen nach BStMG §22

VerstoßErsatzmautVerwaltungsstrafe
Keine Vignette120 €120 – 3.000 €
Abgelaufene Vignette120 €120 – 3.000 €
Falsch angebrachte Vignette120 €120 – 3.000 €
Manipulierte VignetteKeine300 – 3.000 €
Falsches Kennzeichen (digital)120 €120 – 3.000 €

Beschwerden und Einsprüche

Bei Streitigkeiten über Mautverstöße haben Sie folgende Möglichkeiten:

  1. Zahlung der Ersatzmaut vor Ort (120 €) zur Vermeidung eines Strafverfahrens
  2. Einspruch gegen den Strafbescheid innerhalb von 2 Wochen beim zuständigen Landesverwaltungsgericht
  3. Beschwerde an den ASFINAG-Kundenservice: 0800 400 12 440
  4. Ombudsmann-Verfahren bei der ASFINAG
  5. Klage beim zuständigen Bezirksgericht (bei zivilrechtlichen Streitigkeiten)

Wichtig: Bewahren Sie immer Kaufbelege auf. Bei Einsprüchen sind Belege und Fotos wichtige Beweismittel.

Rechtlicher Hinweis

Diese Seite dient ausschließlich der Information. Für verbindliche Rechtsauskünfte wenden Sie sich bitte an die ASFINAG, einen Rechtsanwalt oder den ÖAMTC/ARBÖ.

Gesetzesstand: 2024. Änderungen vorbehalten.